Nachdem sich die allgemeine Situation etwas verbessert hat und Einschränkungen sukzessive gelockert werden, wurde der im März 2020 im Zusammenhang mit der Corona Pandemie beschlossene temporäre Verzicht auf die Durchführung der UN wieder aufgehoben.
Bei der UN-Tätigkeit sind alle Beteiligten angehalten, die geforderten orts- und organisationsspezifischen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl bei der Durchführung der Audits, als auch bei An- und Abfahrt zu den UN umzusetzen. Die Gesundheit der Auditoren und aller beteiligten Personen steht immer Vordergrund.