Neustart der UN

27.08.2021 | Aktuelles

Die allgemeine Lage hat sich im Vergleich zu den vorangegangenen Lockdown Phasen positiv verändert. Die Corona-Infektionszahlen steigen zwar nach den Urlaubsmonaten wieder an, jedoch sind durch das Impfen und die Anwendung der 3G Regeln die Ansteckungsgefahren geringer.

Deshalb wird der temporäre Verzicht der Durchführung von UN aufgehoben. Bei der UN-Tätigkeit werden die Beteiligten die entsprechenden orts- und organisationsspezifischen Hygiene- sowie Schutzmaßnahmen umsetzen. Wenn es zu einer veränderten Situation kommen sollte, wird ad hoc flexibel entschieden.

Temporäres Aussetzen

Mit dieser temporären Maßnahme sollen die Kontakte eingeschränkt werden, um einen Beitrag zur Minimierung des Ansteckungsrisikos zu leisten.

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Arbeit wieder aufgenommen

Nachdem sich die Situation etwas verbessert hat, wurde der im März 2020 beschlossene temporäre Verzicht auf die Durchführung der UN wieder aufgehoben.

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