Die allgemeine Lage hat sich im Vergleich zu den vorangegangenen Lockdown Phasen positiv verändert. Die Corona-Infektionszahlen steigen zwar nach den Urlaubsmonaten wieder an, jedoch sind durch das Impfen und die Anwendung der 3G Regeln die Ansteckungsgefahren geringer.
Deshalb wird der temporäre Verzicht der Durchführung von UN aufgehoben. Bei der UN-Tätigkeit werden die Beteiligten die entsprechenden orts- und organisationsspezifischen Hygiene- sowie Schutzmaßnahmen umsetzen. Wenn es zu einer veränderten Situation kommen sollte, wird ad hoc flexibel entschieden.