Organisationsübergreifend Qualitätskontrollen durchzuführen und sich dabei u. U. dem Wettbewerber zu offenbaren, bedarf eines sehr behutsamen Umgangs mit den erlangten Informationen. Alle Auditoren werden zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet. Bereits nach dem Start der Qualitätsoffensive hat sich trotz des Wettbewerbs zwischen den Organisationen ein vertrauensvolles Verhältnis unter den Auditoren entwickelt.
Die vom Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung e.V. vorgegebenen Verfahren wurden einer umfangreichen datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Beteiligt waren neben den Datenschutzbeauftragten der großen Überwachungsorganisationen DEKRA, TÜV SÜD, GTÜ und TÜV NORD auch Fachanwälte, die sehr kritisch und genau die Verfahren unter die Lupe genommen haben. Im Sommer 2009 hat der für den Verein zuständige Beauftragte für Datenschutz des Senats Berlin testiert, dass datenschutzrechtlich keine Bedenken bestehen.
Verein für Qualitätsmanagement in der Fahrzeugüberwachung e. V.
Volmerstr. 8
D - 12489 Berlin